Schritt für Schritt zur Kur

Neben der Möglichkeit, auf eigene Kosten zur Kur zu fahren und somit völlig frei über Kurort, das gewünschte Angebot und Zeitpunkt zu entscheiden, gibt es die Option, bei einer medizinisch notwendigen Kur die Kosten durch die Kranken- oder Rentenversicherung teilweise ersetzt zu bekommen. Nachfolgend finden Sie die nötigen Schritte auf Ihrem Weg zur Kur auf Rezept.​​​​​​​

Schritte zur Kur:

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1. Voraussetzungen für Kur auf Rezept

Sofern die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, Sie bereits alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung nicht einstellt, hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Kur.
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Eine ambulante Kur kann alle 3 Jahre neu beantragt werden, eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme, Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur alle 4 Jahre.

Die Dauer beträgt in der Regel 3 Wochen, Verlängerung je nach Schwere der Krankheit möglich.

2. Arztgespräch und ärztlicher Befund

Die medizinische Notwendigkeit einer Kur muss durch Ihren behandelnden Arzt bescheinigt sein. Dieser empfiehlt entweder eine ambulante oder eine stationäre Kur.

3.Kurantrag beim Kostenträger einreichen

Der Kurantrag  für eine ambulante oder stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme wird gemeinsam mit dem Arzt ausgefüllt. Der Arzt begründet die Notwendigkeit der Maßnahme gegenüber dem Kostenträger und der Antrag wird anschließend beim zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) eingereicht.​​​​​​​

4. Prüfung durch Kostenträger, Genehmigung oder Ablehnung des Antrages

Der jeweilige Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle)  prüft die medizinische Notwendigkeit und genehmigt den Antrag oder lehnt diesen ab. (beispielsweise sofern die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden). Sofern der Antrag abgelehnt wurde, besteht die Möglichkeit, mit Unterstützung des Arztes schriftlich Widerspruch einzulegen.
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5. Kosten

Bei folgenden Maßnahmen erfolgt die Kostenübernahme durch den Kostenträger, wobei eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag selbst zu leisten ist:

  • stationäre Vorsorgemaßnahme
  • stationäre Rehabilitationsmaßnahme
  • ambulante Rehabilitationsmaßnahme
  • ​​​​​​​Mutter-/Vater- Kind-Kur (Eigenbeteiligung von 10,- Euro nur für das Elternteil, das Kind ist von Zuzahlung befreit)

Bei ambulanten Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten nach §23 Absatz 2 SGB V  gilt Folgendes:

  • durch die Krankenkasse werden die Kurarztkosten zu 100% und 90% der Kurmittel übernommen
  • ​​​​​​​für Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung kann die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag gewähren, für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 25 Euro pro Tag (je nach Krankenkasse unterschiedlich)
  • Eigenbeteiligung: 10 Euro pro ärztliche Verordnung und 10% der Kurmittel sind selbst zu tragen