Kurortegesetz / Satzung - Thüringer Heilbäderverband
Thüringer Kurortegesetz
Das Thüringer „Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten“ (Thüringer Kurortegesetz - ThürKOG, 28.10.2013) regelt die Grundsätze zur Anerkennung von Kur- und Erholungsorten sowie spezielle Anforderungen, die zur Erlangung des Prädikats führen. Grundlage bilden die vom Deutschen Heilbäderverband und Deutschen Tourismusverband herausgegebenen Begriffsbestimmungen. Es sind die Qualitätsstandards, die als allgemein anerkannte Grundsätze des Kur- und Bäderwesens gelten und die das hohe Niveau der Heilbäder und Kurorte beschreiben.
Die Prädikatisierung von Kurorten ist Ländersache.
Im Zuge der Novellierung des Thüringer Kurortegesetzes 2013 wurde eine Trennung der Rechtsvorschriften in Gesetz und Rechtsverordnung vorgenommen.
Satzung
Die Satzung enthält Informationen über die Aufgaben und Ziele des Thüringer Heilbäderverbandes e.V., die Struktur und Vertretung sowie die Mitbestimmung der Mitglieder.
Die aktuelle Satzung wurde am 13. Oktober 2021 durch die Mitgliederversammlung verabschiedet.